Aktuell gibt es auf unseren Hof noch keine Erdbeeren zum selbst pflücken.

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der vielen Missbrauchsfälle ab der Saison 2024 keine Erdbeeren mehr auf dem Feld verzehrt werden dürfen.

 

Kleinen Kindern ist das Naschen selbstverständlich weiterhin erlaubt.

 

 

Wir weisen aus gegebenem Anlass auch ausdrücklich darauf hin, dass die in den Vorjahren ausgesprochenen Hofverbote gegen sämtliche Personen und Parteien weiterhin gelten!!

(§ 123 StgB - Hausfriedensbruch)

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Selbsternte auf unseren Erdbeeranlagen.

 

 

Es ist uns aus technischen Gründen sehr wichtig, dass unsere Kunden die Regeln zur Selbstpflücke verstehen.

 

Deshalb gewähren wir nur Personen Zutritt, die

 entweder der deutschen oder englischen Sprache mächtig sind, oder sich alternativ von einem geeigneten Übersetzer die Pflückregeln vollständig erklären lassen.

 

1.

 

Zum Pflücken parken Sie bitte vor den Gebäuden auf der Wiese oder den Schotterparkplatz. Die Anlage selbst darf erst nach der Anmeldung aller Personen im Hofladen betreten werden. Hier müssen alle Behälter gewogen werden.

 

Angemeldete Personen erhalten eine Nummer, die auf verlangen vorgezeigt werden muss. Unter dieser Nummer ist auch das Leergewicht der Behälter sowie die Personenanzahl gespeichert.

 

2.

 

Durch unsere Dammkultivierung haben wir ein besonderes Auge darauf, dass niemand auf oder über die Dämme steigt und sich auch nicht darauf abstützt, da sonst unter anderem die Wasserversorgung der Pflanzen nicht mehr gewährleistet ist.

 

3.

 

Vor allem die Aufsichtspersonen von Kindern haben ein Auge auf die Kinder zu werfen, unsere Erdbeeranlagen sind kein Spielplatz !!

 

4.

 

Die Anlagen werden von uns Videoüberwacht, wer zum pflücken kommt, erklärt sich damit einverstanden.

 

5.

 

Das Naschen ist für kleine Kinder erlaubt, aber wer sich den Bauch auf unseren Feldern vollschlägt, wird umgehend vom Feld verwiesen.